Dienstag, 22. Juli 2025
TEN31 hat nach Prüfung und Kritik der BaFin ihre Geschäftsprozesse angepasst
In einer offiziellen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurden im Juli 2025 die Ergebnisse eines Sonderprüfungsprozesses veröffentlicht, der im Jahr 2023 eingeleitet worden war. Seit 2024 waren seitens der TEN31 Bank daraufhin umgehend alle notwendigen Anpassungen in der Organisation und in den Verfahren eingeleitet worden, um die Mängel zu beseitigen.
Alle geforderten Veränderungen sind bereits umgesetzt und werden spätestens Ende des Jahres den strengen Vorgaben der BaFin entsprechen. Die BaFin hatte im Rahmen ihrer Prüfung einen Verstoß gegen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) erkannt und Kritik an wichtigen Prozessen der Geschäftsorganisation geübt und deren Sicherstellung angeordnet. Gleichzeitig wurde eine pauschale Nutzung von gesetzlichen Erleichterungen bei der Eigenmittelberechnung untersagt.
„Die Kritik, dass unsere Risikosteuerungs- und Controllingprozesse den aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht genügten, hat uns sehr getroffen und wir haben die Organisation sofort entsprechend neu ausgerichtet“, so Nico Kühner, Vorstand Markt der TEN31 Bank AG. „Die aktive Unterstützung durch einen Sonderbeauftragten der BaFin, der einige Monate im Unternehmen vor Ort auch als Geschäftsleiter mitwirkte, war dabei eine große Hilfe.“
Im Rahmen der Sicherstellung der Geschäftsprozesse wurden insbesondere die für Banken vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beachtet und verschärft. „Dabei haben wir auch unser Kundenportfolio noch einmal überprüft und bereinigt. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist damit heute wieder sichergestellt,“ so Kühner. „Die TEN31 Bank AG ist und bleibt eine Spezialbank der Wohnungswirtschaft mit speziellem Fokus auf den Service für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren gewerbliche Hausverwalter.“
Auch die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredite an Wohnungseigentümergemeinschaften wurden von der BaFin bemängelt. Da die Wohnungseigentümer in aller Regel nicht wirtschaftlich tätig sind, so die BaFin, kann der sogenannte KMU-Unterstützungsfaktor für den Mittelstand, der Auswirkungen auf die Höhe der Eigenmittel bei der Kreditbereitstellung hat, von der TEN31 Bank AG künftig nur noch im Einzelfall und nach Zustimmung der BaFin genutzt werden. Entsprechend wurden bereits in der Bank die Eigenmittelanforderungen für das Kreditbuch korrigiert und die Prozesse angepasst.
„Es war uns sehr wichtig, alle Kritikpunkte der BaFin schnell und detailliert abzuarbeiten. Die TEN31 Bank ist wieder auf Kurs“, so Vorstand Dr. Stefan Klaßmüller. „Mit einer klaren Strategie, vielen neuen kompetenten Mitarbeitern und konstanten Werten, erwarten wir ein weiteres starkes Wachstum in diesem Jahr.“