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Mittwoch, 2. März 2022

Verwalterzertifizierung – was bedeutet sie für die Geschäftsbeziehung zu meiner Bank

Die Themen Verwalterzertifizierung und Sachkundenachweis sind seit Ende 2021 in aller Munde. Wohneigentümer können ab Dezember 2022 einen Nachweis über die Zertifizierung ihres Immobilienverwalters verlangen. Doch auf welche Bereiche kann die Zertifizierungspflicht noch Auswirkungen haben? Frau Dr. Sandra Thiersch, Finanzexpertin und Handlungsbevollmächtigte der TEN31 Bank AG, erläutert dies im Interview.

Ab dem 1. Dezember 2022 tritt die Zertifizierungspflicht für Immobilienverwalter und -verwalterinnen in Kraft. Wie sieht die Bank diese Maßnahme?

Dr. Sandra Thiersch: „Wir erleben unsere gewerblichen Immobilienverwalter als gut informiert und wissbegierig. Seit 2017 besteht bereits eine gesetzliche Weiterbildungspflicht für gewerbliche Immobilienmakler, Wohnungsimmobilienverwalter und deren Mitarbeiter. Jedoch erleben wir auch, dass es stetig wandelnde Anforderungen an den Beruf des Immobilienverwalters gibt. Eine kontinuierliche, berufliche Weiterbildung scheint daher unumgänglich. Mit der neuen Gesetzgebung wurde nun ein rechtlicher und einheitlicher Rahmen für die Zertifizierung geschaffen.“

Was bedeutet bei Bedarf?

Dr. Sandra Thiersch: „Nehmen wir konkret das Thema WEG Darlehen. Da wir nur mit gewerblichen Immobilien- und Hausverwaltern zusammenarbeiten, ist die Qualität der Dokumente, wie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, sehr hoch. Auch erleben wir, dass diese WEGs selten hohe Hausgeldrückstände oder Ähnliches aufweisen, da die Verwaltung bemüht ist, Rücklagen zu bilden, Mahnungen und Klagen gegen säumige Eigentümer vorzubringen und vieles mehr. Aufgrund dieser Voraussetzungen erhalten WEGs bei der bankinternen Beurteilung schon jetzt sehr gute Bewertungen. Kann ein Immobilienverwalter nun auch noch eine Zertifizierung nachweisen, ist dies für uns, sozusagen, ‚das Tüpfelchen auf dem i‘. Die bereits vorhandene, positive Beurteilung zur Kreditvergabe kann dadurch nochmals gesteigert werden. Ich muss jedoch hervorheben, dass bereits jetzt die Mehrheit der Darlehensanfragen eine positive Bewertung in unserem Haus erhalten.“

Neben der Vergabe von WEG Darlehen bieten Sie auch eine Kaufpreisfinanzierung für Immobilienverwalter an. Wie sieht es hier mit dem Thema Verwalterzertifizierung aus?

Dr. Sandra Thiersch: „Mit der Kaufpreisfinanzierung unterstützen wir Immobilienverwalter beim Kauf oder Zukauf ihrer ‚Traumimmobilienverwaltung‘. Die Beurteilung zur Finanzierung des Vorhabens beruht dabei sowohl auf quantitativen als auch qualitativen Faktoren. So sind, neben der finanziellen Situation des Kaufinteressenten, auch weitere Aspekte wie Ausbildung, Berufserfahrung und beispielsweise Vorlage eines Business Plans entscheidend. Die Vorlage einer anerkannten Zertifizierung hat hier definitiv einen positiven Einfluss auf die Beurteilung des Vorhabens durch unsere Bank. Sie zeigt uns, dass der Kaufinteressent beruflich immer am Ball bleibt und sich weiterbildet. Zudem ist nicht absehbar, wie die Eigentümer in den WEGs die Zertifizierung wahrnehmen. Gerade bei Übernahme einer Immobilienverwaltung, und damit auch mit Übernahme der geschlossenen Verwalterverträge, kommt es bei einigen Eigentümern sicherlich gut an, wenn der neue Immobilienverwalter eine Zertifizierung nachweisen kann. Im Bereich Kauf und Zukauf von Immobilienverwaltungen kann eine Zertifizierung daher meist Vorteile für alle Beteiligten bringen.“

Welchen Beitrag kann die TEN31 Bank zur Verwalterzertifizierung leisten?

Dr. Sandra Thiersch: „Als Bank können wir keinen direkten Beitrag für die Verwalterzertifizierung leisten. Jedoch finden Interessenten auf unserer Website Hinweise zu Terminen für Vorbereitungskurse, beispielsweise durch die Verbände. Des Weiteren stehen wir in engem Kontakt mit Michael von Hauff, der sich ebenfalls intensiv mit dem Thema Ausbildung und Zertifizierungsprüfung auseinandersetzt und auch Mitglied des Ausschusses für die Verwalterzertifizierung bei der DIHK ist.“

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