Unsere WEG-Finanzierung

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienverwaltungen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Dazu zählen unter anderem wichtige Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme an. Aber was, wenn in der Rücklage die erforderlichen Mittel fehlen? Unsere WEG-Finanzierung schafft Abhilfe!

Gebäude in Sanierung zum Thema WEG Finanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre WEG

Als Spezialbank für die Wohnungswirtschaft haben wir die passende Lösung für Wohnungseigentümergemeinschaften (auch Gemeinschaft der Eigentümer, GdWE). Mit der WEG-Finanzierung (GdWE-Finanzierung) der TEN31 Bank AG können Sie belastende Sonderumlagen vermeiden. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne zu unseren Finanzierungsmöglichkeiten für WEG. Wir finden gemeinsam mit Ihnen das passende WEG-Darlehen (GdWE-Darlehen). Sie haben Fragen rund um die WEG-Finanzierung? Zur Erstinformation lohnt ein Blick in unsere Broschüre „WEG-Finanzierung leicht gemacht“.

Kunstvolle alte Gebäudewand

So einfach ist die WEG-Finanzierung

  • Kredit an die rechtsfähige WEG
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Keine Prüfung der Eigentümer
  • 100% Finanzierung möglich
  • Für jede Maßnahme im Gemeinschaftseigentum der WEG
  • Kein Hausgeldkonto in unserem Hause notwendig

FAQ zum Thema WEG-Finanzierung

Bei einer WEG-Finanzierung nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähige Gemeinschaft ein zweckgebundenes WEG-Darlehen auf. Die Finanzierung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Mit einem WEG-Darlehen müssen einzelne Eigentümer keine persönlichen Kredite aufnehmen.

WEG-Kredite sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für anstehende energetische Sanierungen oder Modernisierungen in Mehrfamilienhäusern. Der Gebäudesektor ist aktuell für rund 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Aufgrund des ambitionierten Ziels bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen, werden immer mehr energetische Maßnahmen notwendig. Gleichzeitig gewinnen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels altersgerechtes und barrierearmes Wohnen an Bedeutung, was Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden erforderlich macht.

Für die Darlehensaufnahme muss ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erfolgen. Die geplanten Maßnahmen müssen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Zudem gilt es zu prüfen, ob die Maßnahmen nicht aus Mitteln der Erhaltungsrücklage finanziert werden können.

Die Aufnahme eines WEG-Kredits erfolgt durch einen Beschluss im Rahmen der Eigentümerversammlung. Eine einfache Mehrheit ist ausreichend. Der bevollmächtigte Verwalter kann den Darlehensvertrag anschließend im Namen der WEG abschließen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Ablauf der Anfechtungsfrist.

– Wenn Rücklagen nicht ausreichen oder geschont werden sollen
– Wenn Maßnahmen nicht weiter aufgeschoben werden können
– Wenn Eigentümer finanziell unterschiedlich leistungsfähig sind

Die WEG-Finanzierung schafft Handlungssicherheit, ohne die WEG finanziell zu überlasten. Die Eigentümer haften lediglich anteilig nach deren Miteigentumsanteilen.

Für die Antragsstellung eines WEG-Darlehens bei TEN31 sind folgende Unterlagen notwendig:

– Protokoll zur Eigentümerversammlung mit Beschlussfassung
– Aktueller Wirtschaftsplan der WEG
– Die zu finanzierende Maßnahme inkl. technischer Beschreibung und Höhe des Darlehens
– Aktuelle Eigentümerliste
– Nachweis über Erhaltungsrücklagen
– Kontoauszüge des WEG-Eigenkontos