Unsere WEG-Konten

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (auch Gemeinschaft der Eigentümer, GdWE) ist auf eine passende Kontoführung und eine sichere sowie flexible Anlage ihres Guthabens angewiesen. Hierfür bieten wir speziell für gewerbliche Immobilienverwaltungen unsere WEG-Konten (GdWE-Konten) an.


Sie möchten ein WEG-Konto eröffnen? Unsere Experten beraten Sie gerne! 

Ihre Vorteile der Sondereigentums- und Mietverwaltungskonten
TEN31Bank-Giro

Die WEG-Erhaltungsrücklage

Sie möchten die Rücklage der WEG auf einem getrennten Konto ausweisen? Dann ist das WEG-Konto Erhaltungsrücklage die richtige Wahl. Dies bietet die notwendige Flexibilität für die Gemeinschaft, die über ihre Erhaltungsrücklage jederzeit verfügen wollen und diese getrennt vom Girokonto halten möchten.
  • Gesamte Einlage jederzeit verfügbar (Tagesgeld)
  • Bequeme Anbindung an die Verwalter-Software (EBICS)
  • Digitale Kontoauszüge – übersichtlich und transparent
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Einlagen bis EUR 100.000 gesetzlich gesichert

Problemlose Abwicklung des gesamten Zahlungs­­verkehrs

Wohnungseigentümer erwarten von ihren Verwaltungen, dass sie an viele Dinge denken. Das WEG-Konto Giro verbindet den Anspruch Ihrer Gemeinschaft an ein modernes und zeitgemäßes Girokonto. Es kann sowohl für ein Ein-Konto-Modell (Giro- und Rücklagenkonto in einem) als auch in Verbindung mit unseren getrennten Rücklagenkonten genutzt werden.

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Pauschale Kontoführungsgebühren unabhängig von der Anzahl der Buchungsposten und Anzahl der Miteigentümer
  • Bequeme Anbindung an die Verwaltersoftware
  • Übersichtliche und transparente Kontoauszüge
  • Einlagen gesetzlich gesichert
Gebäude von außen im Herbst zum Thema WEG Konten
Buchhaltungsdienstleister Lupe

Kontowechselservice – kostenlos, schnell und unkompliziert

Sie wünschen einen unkomplizierten und reibungslosen Umzug Ihrer WEG-Konten? Mit unserem kostenlosen Kontowechselservice unterstützen wir sie Sie gerne. Wir kündigen die Konten bei der Altbank für Sie und benachrichtigen die Eigentümer und Gläubiger.

Die TEN31 Bank AG – sicher und verlässlich

Sicherheit und Verlässlichkeit stehen bei uns an erster Stelle. Das gilt selbstverständlich auch für die Gelder Ihrer WEG. Die TEN31 Bank AG ist der Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB) zugeordnet. Das bedeutet für Sie ganz konkret: Ihr Geld ist bei uns in sehr guten Händen.



Einlagen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften sind gem. § 7 (5) des Einlagen­sicherungs­gesetzes (EinSiG) bei uns bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Miteigentümer gesichert.
Altes Gebäude mit weißer Außenwand

FAQ zum Thema WEG-Konten

WEG-Konten sind speziell auf Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnittene Kontomodelle, die den laufenden Zahlungsverkehr und die Verwaltung von Erhaltungsrücklagen abdecken. Die Konten dienen ausschließlich der Verwaltung von Gemeinschaftsgeldern und werden auf den Namen der WEG geführt. Damit erfüllen sie die rechtlichen Vorgaben zur Fremdgeldverwaltung und schaffen die finanzielle Basis für eine professionelle und vertrauensvolle Verwaltung. Wichtig ist, dass die Eigentümergemeinschaften Inhaber des Kontos ist. Sind Verwaltungen die Inhaber von WEG-Konten werden die Gelder auf Treuhandkonten bzw. Geschäftskonten geführt. Das bedeutet, dass die Einsichtnahme schwieriger ist und die Gelder nicht pfändungs- und insolvenzsicher sind. Damit ist die Anlage nicht ordnungsgemäß verwaltet.

Bei einem Verwalterwechsel wird das eröffnete WEG-Konto in der Regel auf die neue Immobilienverwaltung und den zuständigen Verwalter übertragen. Das bedeutet, dass alle relevanten Dokumente, darunter Kontoauszüge und unbezahlte Rechnungen, ordnungsgemäß übergeben werden müssen. Um die Zugriffsrechte klar zu regeln und anzupassen, werden die Vollmachten für den ursprünglichen Verwalter widerrufen und dem neuen Verwalter erteilt. Damit die Übergabe des WEG-Kontos reibungslos erfolgt, empfiehlt sich eine enge Abstimmung zwischen beiden Verwaltern, etwa durch einen Informationsaustausch und ein Übergabeprotokoll. Wichtig ist außerdem, uns als betreuende Bank frühzeitig zu informieren und sicherzustellen, dass alle Kontodaten und Zugriffsrechte entsprechend aktualisiert werden.

Auch Eigentümer können ein Konto für Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten, da eine professionelle Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verwaltung durch einen externen WEG-Verwalter ist dennoch sinnvoll und insbesondere bei größeren Gebäuden mit vielen Wohneinheiten ratsam.

Ja. Der Verwalter ist dazu verpflichtet, das Vermögen der Gemeinschaft getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. Diese Regelung durch das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht Transparenz und schützt die gemeinschaftlichen Gelder vor möglichem Missbrauch.

Um ein WEG-Konto bei TEN31 zu eröffnen, ist ein Protokoll der Eigentümerversammlung erforderlich, in dem die Kontoeröffnung und der Inhaber des Kontos festgelegt sind. Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:

– Eigentümerliste mit Adresse
– Teilungserklärung als rechtliche Grundlage der Gemeinschaft
– Nachweis über die Eintragung der WEG im Grundbuch
– Persönliche Daten des Verwalters/Personalausweis zur Legitimation