Sondereigentums-
und Mietverwaltungskonten

Bei uns können Sie unkompliziert und schnell Sondereigentums- und Mietverwaltungskonten eröffnen.

Unser preiswertes Kontomodell für Mietverwaltungskonten wird als offenes Treuhandkonto geführt. Abhängig von der Anzahl der vermieteten Objekte haben wir für Sie den passenden Tarif – als Mietverwaltungskonto oder für die Sondereigentumsverwaltung.

Gebäudekomplex von außen zum Thema Sondereigentum
Ihre Vorteile der Sondereigentums- und Mietverwaltungskonten

Ihre Vorteile der Sondereigentums- und Mietverwaltungskonten

  • Offenes Treuhandkonto: Es ist ein eigenständiges Konto, welches vom sonstigen Vermögen der Mietverwalter getrennt ist
  • Schnelle und unbürokratische Kündigung bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • Übersichtliche und transparente Kontoauszüge, die digital oder postalisch versandt werden
  • Einlagen bis EUR 100.000 gesetzlich gesichert

FAQ zum Thema Sondereigentums- und Mietverwaltungskonto

Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) stellt eine spezialisierte Form der Immobilienverwaltung dar. Dabei handelt es sich um die professionelle Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung des auftraggebenden Eigentümers wird also vermietet, während sich die Sondereigentumsverwaltung um die Betreuung der Mieter kümmert. Ein Sondereigentumsverwaltungskonto bezieht sich damit auf die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung.

Während sich die WEG-Verwaltung mit ganzen Wohnanlagen befasst, wird bei der Sondereigentumsverwaltung nur eine Wohneinheit einer Wohnanlage verwaltet. Die Aufgaben umfassen kaufmännische, technische und administrative Tätigkeiten und konzentrieren sich insbesondere auf die Verwaltung des Mietverhältnisses und die Behebung von auftretenden Mängeln am Sondereigentum.

Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang der zu verwaltenden Wohneinheiten und dem rechtlichen Rahmen. Die Mietverwaltung bezieht nicht nur auf eine Wohnung, sondern auf mehrere Wohnungen (meist auf das ganze Gebäude), die oftmals auch nur einem Eigentümer gehören. Auch Einfamilienhäuser zählen dazu. Die Liste der auszuführenden Aufgaben ist dabei ähnlich.